Teil 1 Arbeitsschutzorganisation

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Diese Vorgabe des Gesetzgebers ist auch in Kleinunternehmen umzusetzen und muss in der täglichen Arbeit beachtet werden. Die nachfolgende Zusammenstellung dient als Grundlage für die Umsetzung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Sie enthält nur die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen.